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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE WAGENVERMIETUNG


Abs.1 Die Mietwagen werden nur den Personen vermietet, die einen nationalen oder internationalen gültigen Führerschein besitzen. Die Mietwagen werden nur den Personen vermietet, die einen Führerschein seit mindestens 3 Jahren besitzen und die über 23 Jahre alt am Datum der Vermietung sind;
Abs.2 Die notwendigen Unterlagen für die Mietung sind: der Führerschein, der Pass, der Personalausweis (im Original);
Abs.3 Der Mietpreis wird in Lei, zu dem BNR Umrechnungskurs vom Tag der Zahlung bezahlt;
Abs. 4.1 Bei der Mietung muss der Kunde sowohl eine Garantie gemäß der Klasse des vermieteten Wagens, in Übereinstimmung mit der angezeigten Preisliste, als auch den Preis der eigentlichen Mietung bezahlen. Abs. 4.2 Die Garantie dient zur Auszahlung der Schäden, die wegen des Kunden entstehen könnten. Abs. 4.3 Die Garantie wurde zurückgegeben, falls der Mietwagen zum im Vertrag festgelegten Datum und zur im Vetrag festgelegten Uhrzeit, mit allen im Bestandsverzeichnis gennanten Gegenständen, ohne innere oder äußere Beschädigungen oder andere Schaden, die kein Gegenstand der Garantie sind und die während der vertraglichen Zeitperiode eingetreten wurden, zurückgebracht wurde.
Abs. 5 Der Kunde nimmt die Verantwortlichkeit im Falle von einem Unfall, von der Verlust der im Bestandsverzeichnis gennanten Gegenständen oder von den Beschädigungen im Rahmen der Garantie, die bei der Vermietung des Autos eingezahlt wurde, solange die Beschädigungen im Rahmen der Garantie sind.
Abs. 6 Der Vermietungspreis enthält:
Abs. 6.1: Ein Kilometerlimit von 300km/Tag, MwSt., Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, die Vigniette, die Kaskoversicherung;
Abs. 6.2: Die Erseztung des defekten Mietwagens, auβer den Fällen, in denen es die Schuld des Kunden ist;
Abs. 6.3: Die regelmäßige technische Überwachung auf dem neuesten Stand und die Instandhalung und Wartung des Mietwagens;
Abs. 6.4: Eine Assistenznummer: +40744802000.
Abs. 6.5: Die Überwindung des 300 km/ Tag Kilometerlimits wird zusätzlich mit 0,1 EURO/km berechnet.
Abs. 7 Der Vermietungspreis enthält nicht:
Abs. 7.1: Kraftstoff, Mautgebühren, Garage, Umlandung während der Vermietung;
Abs. 7.2: Versicherung für die Personen und das Gepäck, die im Wagen sind.
Abs. 7.3: Strafen wegen des Gesetzesverstoßes von dem Kunden.

Abs. 8 Andere Gebühren, die in folgenden Situationen erhoben werden:
Abs. 8.1: Die Gebühr für den Mietwagen-Kindersitz: 3 EUR, die Gebühr für die Schneeketten: 3 EURO, die Gebühr für das GPS Gerät: 3 EURO/Tag
Abs. 8.2: Es wird mit 30 EUR/Tag die zur Verfügung Stellung von einem Fahrer für einen Zeitraum bis zu 8 Stunden/Tag oder weniger als 8 Stunden/Tag berechnet;
Abs. 8.3: Die Übergabe des Mietwagens an einem anderen Ort statt dessen wo er gemietet wurde, wird mit 0.5 EUR/km berechnet.
Abs. 8.4: Bei der Übergabe des Mietwagens wird es eine Gebühr von 2 EURO/Liter zum Auftanken berechnet;
Abs. 8.5: Die Zeitüberschreitung bei der Übergabe des Mietwagens mit mehr als 2 Stunden ohne die Firma vorher darüber zu erkündigen wir als einen ganzen Tag gemäβ dem Vertrag berechnet.
Abs. 8.6: Für die Erstellung des Mangels oder der Schädigung von den im Vetrag gennanten Gegenständen, behält die Firma sich das Recht vor, dass sie teilweise oder vollständig die geleistete Kaution abhält;
Art. 8.7: Die Tarife sind gültig für die Vermietung von Wagen im Hoheitsgebiet Rumäniens , für die Vermietung von Wagen außerhalb der Landesgrenzen wird den Tarif mit 10 Euro/Tag erhöht und es wird nötig eine mindestens 3 Tage Mietung.

Abs. 9 Der Kunde hat die folgenden Pflichte:
Abs 9.1: Zum Vetragsabschluss für den Mietwagen muss der Kunde den Gegenwert der Mitdauer und der dazugehörigen Grarantie zu bezahlen;
Abs 9.2: Den Wagen muss den Kunde in einem einwandfreien technischen Zustand gleich wie der Zustand des Mietwagens zum Datum des Vetragsabschlusses behalten;
Abs 9.3: Der Kunde muss die geltenden Verkehrsregel kennen und folgen;
Abs 9.4: Der Kunde muss den Mietwagen nur auf den öffentlichen Straβen fahren;
Abs 9.5: Der Kunde muss den Mietwagen ordnungsgemäβ gegen den Diebstahl, den Vandalismus oder die Zerstörung sichern;
Abs 9.6: Der Kunde darf keine Fahrgäste gegen eine finanzielle oder andere materielle Belohnung transportieren;
Abs 9.7: Der Kunde darf den Mietwagen nicht zum Zweck legaler, illegaler Autorennen oder entsprechenden Trainings benutzen;
Abs 9.8: Der Kunde darf keine andere Fahrzeuge schleppen;
Abs 9.9: Der Kunde darf den unteren Teil des Mietwagens durch eigene Handlung oder Fahrlässigkeit beschädigen;
Abs 9.10: Der Kunde muss eine schrifliche Ermächtigung beantragen um das Land mit dem Mietwagen zu verlassen und die Ermächtigung muss mit mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Abfahrtdatum beantragt werden;
Abs 9.11: Der Kunde darf das Hoheitsgebiet Rumäniens mit dem Mietwagen ohne eine von SC Auto Data Rental SRL schriftliche Ermächtigung verlassen; im Falle vom Verlassen des Hoheitsgebiets Rumäniens wird das als illegal gelten und dem Kunden gehört die ganze Verantwortlichkeit für die durch Unfall aufgetretenen Schäden, für den Diebstahl oder die Kosten der Rückgabe des Autos;
Abs 9.12: Der Kunde muss die in der Ermächtigung angegebene Route beachten;
Abs 9.13: Er darf den Mietwagen nicht an Dritten anvetrauen oder untervermieten;
Abs 9.14: Der Kunde muss die Fahrt unterbrechen und gleich den Vertreter der Firma SC Auto Data Rental SRL, unter die rund um die Uhr Telefonnummer +40744802000 benachrichtigen, wenn der Kunde Anzeichen oder Merkmale einer Fehlfunktion des Mietwagens feststellt; es handelt sich um Fehlfunktionen, die den technischen Zustand des Fahrzeugs oder die Sicherheitsbedingungen im Straßenverkehr gefährden können;
Abs 9.15: Der Kunde darf keine Reparaturen oder andere Arbeiten des Mietwagens ohne die schriftliche Genehmigung der Vetreter der Firma SC Auto Data Rental SRL anstellen; die von dem Kunden bezahlten Beträge für die Wartungsarbeiten oder die fällige Fahrzeuguntersuchung, die unterwegs erscheinen können und die dem Kunden nicht zugerechnet sind, werden von SC Auto Data Rental SRL aufgrund der Unterlagen, die die Durchführung solcher Arbeiten bestätigen: die Rechnung und die Quittung mit den Unternehmensdaten, zurückbezahlt;
Abs 9.16: Der Kunde darf absichtlich oder fahrlässig keine Schaden zu den inneren oder äuβeren Bereich oder den Rädern durch ihre mißbräuchliche Anwendung verursachen;
Abs 9.17: Der Kunde muss den Mietwagen zum im Vertrag festgelegten Datum und zur im Vetrag festgelegten Uhrzeit zurückgeben, die Verlängerung der Mietdauer kann nur durch eine schrifltliche Erlaubnis von SC Auto Data Rental SRL durchgeführt werden; die Verwendung des Mietwagens ohne eine schriftliche dahingehende Erlaubnis über die Mietdauer stellt eine unrechtmäßige Nutzung dar und wird gemäß der geltenden Gesetzgebung bestraft.

Abs.10 Die Nichteinhaltung der obengennanten Pflichte führt zur Beendung der Versicherungswirkung und der Kunde ist eigenverantwortlich für die verursachten Schäden, einschlieβlich der Einkommenseinbuße während der Dauer des Stillstandes des Mietwagens.
Abs.11 Im Falle von einem Unfall hat der Kunde die folgenden Pflichten:
Abs.11.1: Der Kunde muss alle Maβnahmen treffen um die verusachten Schäden zu begrenzen;
Abs.11.2: Der Kunde meldet den Unfall der nächsten Polizeibehörde vom Ort, wo der Unfall ereignet hat, zum Zwecke der Ermittlung des Unfalls und der Ausarbeitung der nötigen Rechtsformen; der Kunde muss die Vertreter der Firma SC Auto Data Rental SRL, unter die Telefonnummer +40744802000, innerhalb 2 Stunden vom Unfall, benachrichtigen;
Abs.11.3: Der Kunde muss die Verkehrsregel betreffs des Entfernen vom Unfallort folgen;
Abs.11.4: Der Kunde muss sowohl eine Kopie des Ausweises und des Führerscheins der beteiligten Person, als auch eine schriftliche Erklärung und eine Kopie der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung der beteiligten Person besorgen;
Abs.11.5: Der Kunde muss die Reparaturgenehmigung von den zuständigen Behörden besorgen.

Abs.12: Der vorliegende Vetrag hat Vollstreckungstitel, der Kunde nimmt ausdrücklich und unwiderruflich die Übergabe des Mietwagens dem Unternehmen, ohne Aufforderung, Voranmeldung oder Gerichtsverhandlung an.

Abs.13 Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschlieβlich der Gültigkeit, der Deutung, der Durchführung oder der Auflösung des Vertrags werden zuerst gütlich beigelegt, anderfalls unterstehen sie unter den Gerichten der Gemeinde Cluj-Napoca.
Abs.14 Die fragliche Rechtsstreitigkeit wird immer unter dem Recht Rumäniens beigelegt.
Abs.15 SC Auto Data Rental SRL behält sich das Recht vor, dass sie vom Benutzer oder Kunden die Beitreibung für die über die Garantielimits verursachten Schäden zurückfordert, in Fällen in denen der Benutzer oder der Kunde die Pflichte des vorliegenden Vertrags, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen verstößt.
Abs.16 Durch die Vertragsunterzeichnung bestätigt der Kunde, dass er die obengenannten Mietvorschriften als integraler Bestandteil des Mietvertrags gelesen und verstanden hat und er verpflichtet sie anzuhalten.
Abs.17 Der Kunde hat die Pflicht den Wagen sauber zurückzugeben, sodass der Wagen überprüft werden kann. Die Garantie wird nur nach der Überprüfung des Wagens freigeschaltet.

Online oder telefonisch buchen: +40 744 802 000

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